Die Behandlung findet u. a. mit Hilfe folgender wirkungsvoller und wissenschaftlich fundierter medizinischer und psychotherapeutischer Verfahren statt:
Je Sitzung 100 Euro / 50 Minuten
Im Falle einer kurzfristigen Absage, weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, behalte ich mir vor, ein Ausfallshonorar von 50,- in Rechnung zu stellen.
Die Kosten für eine Behandlung werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung übernommen, in besonderen Einzelfällen kann auch eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen.
Wünschen Sie diese Übernahme nicht, ist eine individulle Kosten-Vereinbarung möglich.
Sollte eine Erstattung meiner Vergütung durch Ihre Kostenstelle nicht in vollem Umfang gewährleistet sein, können Behandlungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung für Sie und Ihre Angehörigen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.